Fahrrad gestohlen?

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Nicht immer kommt die Versicherung für den Schadenauf. Voraussetzung ist das richtige Schloss …

Obwohl die Zahl der Fahrrad-Diebstähle 2016 um 3.000 auf 332.000 Fälle zurückgegangen ist, hat die Schadenssumme einen Rekordstand erreicht. 120 Millionen Euro – zehn Millionen mehr als im Jahr zuvor – mussten die deutschen Versicherer für die rund 200.000 versicherten Fahrräder aufwenden.

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Hunderttausende Fahrräder werden Jahr für Jahr in Deutschland gestohlen.
Foto: www.pd-f.de/abus/mid/akz-o

Die Erklärung: Noch vor knapp zwei Jahrzehnten lag die Entschädigungssumme pro Fahrrad laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bei 360 Euro (Wert für 1998), bis heute ist sie auf 600 Euro angestiegen. Eine Versicherung ist also ganz offensichtlich für viele Radler eine sinnvolle Sache, besonders bei einem hochpreisigen Modell. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten. Den Diebstahl aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen reguliert die Hausratversicherung. Rund 40 Prozent der insgesamt 26 Millionen Hausratversicherungsverträge enthalten eine Fahrradklausel. Tatort ist aber meist der öffentliche Raum. Dadurch kommt der Versicherer generell für den Schaden auf, wenn ein angeschlossenes Fahrrad gestohlen wird. Ersetzt wird dabei bis zu einer Höchstentschädigung der Wiederbeschaffungswert, also der notwendige Betrag, um ein neues gleichwertiges Fahrrad zu kaufen. Voraussetzung für eine Regulierung ist ein eigenständiges Fahrradschloss, ein einfaches Rahmenschloss ist laut GDV kein Diebstahlschutz und genügt hierfür nicht. Eine Codierung des Rades durch die Polizei stellt eine zusätzliche sichtbare Abschreckung für Diebe dar.

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