Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verlages ChefEtage GmbH | Stand 30.11.2023

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Online-/ Print-Anzeigen / PRs.

1. Anzeigenauftrag: Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen
des Verlages ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen/PRs
(redaktionelle Anzeigen) eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten.

2. Veröffentlichungsfrist: Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres
nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf
einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der
ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist
abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Auftrag-Nichterfüllung: Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht
zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den
Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden
Nachlass dem Verlag zu erstatten (Rabattnachbelastung). Die Erstattung entfällt, wenn die
Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

4. Anzeigen-Stornierung: Im Falle einer Stornierung von Anzeigen bis sechs Wochen vor
Erscheinen der Druckschrift werden dem Auftraggeber 25 % des Anzeigenpreises als pauschales
Ausfallhonorar berechnet, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Verlag kein
Schaden bzw. ein niedriger Schaden entstanden ist. Erfolgt die Stornierung innerhalb von sechs
Wochen vor dem Erscheinungstermin, beträgt das Ausfallhonorar 50 % des Anzeigenpreises;
Satz 1 Halbsatz 2 gilt entsprechend. Der Verlag ist frei darin, anstelle der Pauschalen den
ihm tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen. Anzeigen-Verschiebung: Im
Falle einer Verschiebung von Anzeigenschaltungen (z. B. auf die nächste oder übernächste
Ausgabe) bis sechs Wochen vor Erscheinen der Druckschrift werden dem Auftraggeber 10 %
des Anzeigenpreises als pauschales Ausfallhonorar berechnet, es sei denn, der Auftraggeber
weist nach, dass dem Verlag kein Schaden bzw. ein niedriger Schaden entstanden ist. Eine
Anzeigenverschiebung innerhalb von sechs Wochen vor Erscheinungstermin kommt einer
Stornierung gleich, so dass das oben zur Anzeigen-Stornierung Gesagte gilt.

5. Platzierungswünsche: Der Verlag kann Platzierungswünsche vormerken und versuchen,
sie im Rahmen der technischen und gestalterischen Möglichkeiten zu berücksichtigen.
Die Berücksichtigung ist jedoch unverbindlich. Platzierungsforderungen, deren Erfüllung
Auftragsvoraussetzung ist, bedingen einen Platzierungszuschlag von 15 %.

6. Auftrags-Ausführung: Aufträge für Anzeigen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten
Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des Magazins veröffentlicht
werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch
vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag nicht auszuführen ist.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren
Billigung bindend. Die Ablehnung des Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

7. Kennzeichnungspflicht: Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als
Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich
kenntlich gemacht.

8. Urheberrechte: Die durch den Verlag gestalteten Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt
und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages weiterverarbeitet werden.

9. Haftung: Der Verlag verwendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die
geschäftsübliche Sorgfalt, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt und
getäuscht wird. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für
die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein. Der Auftraggeber haftet
für alle Folgen und Schäden, die sich für den Verlag, insbesondere aufgrund presserechtlicher
und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften, aus dem Inhalt der Anzeigen durch deren
Abdruck und Streuung ergeben können. Der Auftraggeber hat den Verlag von Ansprüchen
Dritter freizustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer
Gegendarstellung zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der
Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen
Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen.

10. Druckunterlagen: Vom Auftraggeber sind die druckfertigen PDF-Dateien bis spätestens 10
Tage vor Erscheinen des Magazins an den vom Verlag genannten Grafikpartner kostenfrei zu
liefern. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen
oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder
beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag
gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die
Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

11. Rechte und Pflichten: Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich
geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf
Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des
anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des
anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige
bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter
Beachtung des Inhalts, des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem
groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder diese für den
Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.

12.1. Zahlungsminderung: Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die
Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen
oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der
Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei
unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels
ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen müssen (außer bei
nicht offensichtlichen Mängeln) innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung geltend
gemacht werden. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines
Jahres, ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, geltend gemacht werden.

12.2. Haftung wegen Fahrlässigkeit: Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus
vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im unternehmerischen
Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Bei einfacher Fahrlässigkeit
haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen
ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

12.3. Produkthaftung: Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften.

12.4. Verjährung: Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung
verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf
vorsätzlichem Verhalten beruhen.

13. Probeabzüge: Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der
Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge.
Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung
des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den Probeabzug
nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung als zum Druck erteilt.

14. Technische Veränderungen des Magazins, z. B. Format oder Papier, liegen im Ermessen des Verlages.

15. Rechnung: Die Rechnung ist innerhalb 10 Tagen nach Erhalt zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen
Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige
Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.

16. Zahlungsverzug: Bei Stundung oder Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozent
über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann
bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung
zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Nachlässe und
Rabatte werden im Fall des Zahlungsverzuges nachbelastet; ein Anspruch auf sie besteht
nicht. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der
Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen
weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der
Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich off enstehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.

17. Belegexemplar: Der Verlag stellt dem Auftraggeber ein Belegexemplar zur Verfügung.

18. Aufrechnungen: Die Aufrechnungen sind nur zulässig mit Gegenansprüchen, die vom Verlag
anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

19. Gestaltungs-Kosten: Kosten für die Anfertigung bestellter Entwürfe, Repros, Lithos und
Satzarbeiten sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche
Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

20. Preisminderungsansprüche: Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss
über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im
Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der
Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage (oder wenn eine Auflage
nicht genannt ist) die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften ggf. die durchschnittlich
tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine
Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.,
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.,
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.,
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der
Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat,
dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

21. Aufbewahrungspflicht: Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den
Auftraggeber zugesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet mit einer Frist von drei Monaten
nach Auftragsablauf.

22. Datenschutz: Der Verlag wird im Hinblick auf personenbezogene Daten des Auftraggebers die
maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO), wahren.

23. Schriftformklausel: Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem
Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem
Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher
Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

24. Erfüllungsort: Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Verlag untersteht deutschem
Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die umseitig angegebene Verlagsanschrift bzw. der
Standort des herausgegebenen Verlagsproduktes.