Hinweise aus der wunderbaren Welt des Steuerrechts

Steuerförderung für Ehrenämter (Plan 2020)

Steuerfreie Vergütungen

Steuerpflichtige, die ein Ehrenamt übernehmen, können aktuell bis zu 2.400,00 Euro im Jahr oder 200,00 Euro im Monat steuerfrei vereinnahmen (§ 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz-EStG).
Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit handelt. Darüber hinaus sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich bis zu 720,00 Euro im Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26a EStG).

Geplante Freibetragserhöhungen

Der Übungsleiterfreibetrag soll ab 2020 um 600,00 Euro auf 3.000,00 Euro jährlich angehoben werden. Die Ehrenamtspauschale soll um 120,00 Euro auf 840,00 Euro steigen. Darauf haben sich die Finanzminister der Länder am 05.09.2019 geeinigt. Entsprechende Beratungen sollen in das Gesetzgebungsverfahren des Jahressteuergesetzes 2019 eingebracht werden. Darüber hinaus soll der Grenzbetrag für das vereinfachte Nachweisverfahren für Spenden von 200,00 Euro auf 300,00 Euro erhöht werden. Das heißt, dass ab 2020 für Zwecke des Sonderausgabenabzugs von Spenden von bis zu 300,00 Euro ein Kontoauszug genügt.


Jürgen Salz

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