Das Erbrecht

Dahmen und Dischke Rechtsanwälte

Das Erbrecht umfasst nicht nur wirtschaftliche Aspekte, wie den Erhalt oder den Verbleib des Eigentums, sondern hat eine große Bedeutung für die Sicherung des Familienfriedens in den nächsten Generationen.

Das Erbrecht selbst gehört zu den im Grundgesetz garantierten Rechten und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Der Gesetzgeber wollte durch die gesetzliche Erbfolge eine gerechte Verteilung und Praktikabilität schaffen. So wird jeder Mensch zunächst grundsätzlich von seinen Kindern und seinem Ehegatten (bzw. seinem eingetragenen Lebenspartner) beerbt. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung wird der Überlebende eines kinderlosen Ehepaares nicht zum Alleinerben des Zuerstversterbenden, anstelle der Kinder werden die Eltern des Erblassers in der Regel zu ¼ Miterben.

Der Erblasser kann durch eine letztwillige Verfügung, d.h. ein (gemeinschaftliches) Testament oder einen notariellen Erbvertrag, die gesetzliche Erbfolge umgehen und dadurch seinen eigenen Ideen vom Verbleib seines Vermögens nach seinem Ableben Gestalt verleihen (gewillkürte Erbfolge). Dieser hat es in der Hand, beispielsweise diejenigen zu belohnen, die sich um ihn in Zeiten der Pflegebedürftigkeit gekümmert oder in sonstiger Weise verdient gemacht haben.

Geschätzt hat nur ein Bruchteil der deutschen Bevölkerung seinen Nachlass geregelt. Hierunter sind viele handschriftliche Testamente, die in Unkenntnis der erbrechtlichen Vorschriften grobe Fehler aufweisen und somit nicht wirksam sind. Eine solche letztwillige Verfügung sollte Regelungen und Sicherheit für die Erben bringen, jedoch kommt es in diesen Fällen häufig zu Streitigkeiten innerhalb der Familie oder auch zum Verfall des Vermögens.

Hat sich bereits ein Problemfeld entwickelt und eine Erbstreitigkeit ist nicht mehr zu vermeiden, dann stehen wir für die Vertretung, die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich zur Verfügung.

Die Kanzlei Dahmen & Dischke hat sich das Ziel gesetzt, einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung des Familienfriedens zu leisten, durch vorsorgende Beratung eine an den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen orientierte Nachlassregelung zu finden und durch interessengerechte Planung Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Dabei haben wir den Anspruch, mit Erfahrung, Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen für jeden Einzelnen individuell die beste Strategie zur Durchsetzung der Erbansprüche, Pflichtteilsrechte oder Vermächtnisse zu entwickeln.

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