GANZHEITLICHE VERMÖGENSPLANUNG PATIENTENVERFÜGUNG – VORSORGEVOLLMACHT

AN ALLES GEDACHT?

Rechtsanwältin Esther Blau-Bermes im Gespräch mit Yvonne Wirz, Partnerin der Trierer Vermögensverwaltung Breiling, Spohn & Kollegen

Corona ist das beste Beispiel, wie schnell es zu unerwarteten Situationen und damit zu erheblichen Problemen
kommen kann. Vor allem, wenn im Vorfeld wenig geregelt ist.

BSK: In unseren Mandantengesprächen sind diese Themen aktueller denn je. Die Pandemie macht uns bewusst, wie schnell jeder in die Situation kommen kann, für einen geliebten Menschen im Krankenhaus Entscheidungen über Behandlungsmethoden treffen zu müssen, da dieser selbst dazu temporär nicht in der Lage ist. Oder die Frage: Was wird aus dem Vermögen/Unternehmen, wenn der Vermögensinhaber nicht mehr in der Lage ist zu entscheiden oder gar verstirbt? Wir sind zertifizierte Finanz und Nachlassplaner. Denken Sie. es führt zu weit, wenn wir unsere Kunden in den Strategiegesprächen immer wieder für die Themen der Nachlassplanung sensibilisieren?
EBB: Im Gegenteil, das halte ich für absolut sinnvoll. Ich kann aus meiner eigenen Beratungspraxis nur bestätigen, dass sich viele Menschen gerne um diese Themen „herumdrücken“. Da ist es umso wichtiger, einen externen Berater zu haben, der hier Klartext spricht und mit entsprechender Kompetenz aufzeigen kann, was sinnvoll und möglich ist. Einen Plan zu haben ist immer wichtig im Leben – insbesondere
um das Chaos zu vermeiden, wenn dann eben doch mal etwas Unvorhergesehenes eintritt.

BSK: Sie reden von Chaos – können Sie das näher erläutern?
EBB: Ganz einfaches, aktuelles Beispiel: Stellen Sie sich vor, ein Vermögensinhaber infiziert sich mit Corona, fällt ins Koma und ist nicht in der Lage – temporär oder gar dauerhaft – die Dinge so weiter zu regeln, wie es zuvor war. Wer soll sich dann kümmern? Wer entscheidet, was der Wille des Betroffenen ist? Bis hin zu der Frage, wer im Zweifelsfall die Betreuung übernimmt? Da ist es wichtig, zumindest eine Patientenverfügung sowie eine General und Vorsorgevollmacht zu haben – und auch ein Testament.

BSK: Können Sie darauf bitte kurz etwas näher eingehen?
EBB: Eine Patientenverfügung könnte man als „Regieanweisung für den Arzt“ bezeichnen. Hier sind Regelungen für unterschiedliche Szenarien enthalten, in denen ich durch Krankheit, Unfall oder Bewusstseinsstörungen nicht selbst in der Lage bin, mit dem behandelnden Arzt zu kommunizieren. Hierbei kann es z.B. um Fragen zu lebensverlängernden Maßnahmen gehen oder ob ich einer Organspende zustimme bzw. unter welchen Voraussetzungen ich das tue. Auch Fragen einer Betreuung werden hier geregelt. Bei der Vorsorgevollmacht erteile ich einem
konkret benannten Dritten die Ermächtigung, mich in Handlungen des täglichen Lebens zu vertreten, wenn ich selbst dazu nicht in der Lage bin. Hier ist in jedem Fall wichtig, die Ausformulierungen genau abzuwägen und zu prüfen, um auch rechtlich für alle Beteiligten Sicherheit zu haben. Und im Testament verfüge ich, was im schlimmsten Fall wie und von wem zu regeln ist und wer in welcher Höhe bedacht werden soll.

BSK: Wie geht man in der Praxis diese Themen am besten an? Vielen ist bewusst, dass solche Regelungen wichtig und notwendig sind, jedoch kommt es nicht zur Umsetzung.
EBB: Das stimmt leider. Es ist ein unangenehmes Thema, dem man ganz gerne aus dem Weg geht. Die Folgen können dann aber umso verheerender sein, insbesondere wenn noch unternehmerische Hintergründe vorhanden sind. Durch Krankheit, Unfall oder Tod kommt es dann nicht nur für den Betroffenen, sondern auch für dessen Angehörige zu äußerst unangenehmen Auswirkungen. Wirtschaftlich als auch zwischenmenschlich. Ich kann nur ausdrücklich auffordern, sich dem zu stellen.

BSK: Welchen Rat geben Sie für die konkrete Umsetzung? Im Internet findet man z.B. Vorlagen und Hinweise. Wie kann ich dabei sicher sein, an alles gedacht und richtig formuliert zu haben?
EBB: Es gibt viele nützliche Quellen im Internet und auch sonst gute, allgemein zugängliche Ratgeber die helfen, sich erstmalig mit den Themen auseinanderzusetzen. Oder man hat einen Finanzspezialisten wie Sie, der kompetent unterstützen kann. Für konkrete Formulierungen
rate ich allerdings zu einem Gespräch mit einem Rechtsanwalt oder Notar. Es kann schnell das Richtige gemeint, aber falsch formuliert sein. Jede Situation ist individuell und bedarf mit steigendem Vermögen bzw. mit steigender Komplexität einer Qualitätssicherung.
Ist an alles gedacht? Sind meine Wünsche rechtskräftig umsetzbar und haben sie juristisch Bestandskraft?

BSK: Vielen Dank für die Anregungen.