…damit Sie sich nicht im Grabe umdrehen!

Eine klare Regelung der Vermögensnachfolge vermeidet unschöne Auseinandersetzungen und kann den Familienfrieden nachhaltig sichern. Nach Schätzung des DIW werden in Deutschland aktuell jährlich circa 400 Milliarden Euro vererbt. Entsprechend steigt der Bedarf an erbrechtlicher Beratung sowohl vor als auch nach Eintritt des Erbfalls.

Testament / Erbvertrag
Präzise Regelungen der Erbfolge, die Anordnung von Vermächtnissen, Festschreibung etwaiger Ausgleichpflichten etc. gewährleisten, dass Ihr tatsächlicher Wille auch nach Ihrem Ableben umgesetzt wird. Insbesondere im Falle einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder aber den sogenannten Patchwork-Familien entspricht die gesetzliche Erbfolge oft nicht dem tatsächlich Gewollten. In einem handschriftlichen Testament oder einer notariellen Urkunde können Sie alles detailliert festhalten. Bis hin zur Ausgestaltung des Begräbnisses ist alles regelbar. Sie können zudem einzelne Vermögenswerte bestimmten Personen zukommen lassen.

Schenkungen
Insbesondere zur Ausschöpfung steuerlicher Freibeträge bieten sich bei größeren Vermögen Zuwendungen zu Lebzeiten an. Hier gilt es im Einzelnen zu prüfen, ob diese im Erbfall gegenüber weiteren Erben auszugleichen sind oder ob die Anrechnung auf eigene Ansprüche erfolgt. Auch der Vorbehalt eines Nießbrauchs oder Wohnrechts bei der Zuwendung von Immobilien ist in Erwägung zu ziehen.

Erbauseinandersetzung
Erben mehrere Personen, entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft. Das Nachlassvermögen wird gemeinschaftliches Vermögen der Miterben. Auch haften die Miterben für gemeinschaftliche Nachlassverbindlichkeiten nicht nur in Höhe ihrer Erbquote, sondern in voller Höhe als Gesamtschuldner. Es besteht jedoch bis zur endgültigen Teilung der Erbengemeinschaft die Möglichkeit, die Haftung auf den Anteil am Nachlass zu beschränken. Die Erbengemeinschaft ist grundsätzlich auseinanderzusetzen. Gelingt dies nicht einvernehmlich, bleibt nur die Klage auf Auseinandersetzung oder bei Immobilienvermögen der Antrag auf Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Bei der Verteilung des Erlöses sind mögliche Ausgleichspflichten wegen Vorausempfängen oder aber Pflegeleistungen zu berücksichtigen.

Pflichtteilsansprüche
Wurden Sie durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, stehen Ihnen Pflichtteilsansprüche zu. Der Erbe ist umfangreich zur Auskunft über den Bestand des Nachlasses als auch über erfolgte Schenkungen verpflichtet. Ebenfalls hat er auf Verlangen Wertgutachten bezüglich einzelner Vermögensgegenstände vorzulegen. Steht der Wert des Nachlasses unter Einbeziehungen erfolgter Schenkungen fest, ist der Pflichtteil, der sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beläuft, vom Erben auszuzahlen.

 

Jutta Christen
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
DR. BASTGEN Rechtsanwälte PartmbB
Burgstraße 63
D-54516 Wittlich

Telefon: +49 (0)6571 91 24- 0
Telefax: +49 (0)6571 91 24- 10
E-Mail: mail@cm-ra.com
Web: www.bastgen.com